GESETZLICHE UND PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
In der Bundesrepublik Deutschland ist jeder Arbeitnehmer in den Sozialversicherungssystemen versichert. Hierzu zählt die
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche PflegepflichtversicherungGesetzliche Unfallversicherung
Die Beiträge für die einzelnen Zweige der Sozialversicherungen werden abhängig vom Brutto Jahreseinkommen und Arbeitsort (West=alte Bundesländer+Berlin (West) / Ost=neue Bundesländer+Berlin (Ost)) berechnet. Die Beitragssätze für die einzelnen Versicherungen sind unterschiedlich und können jährlich angepasst werden.
Die Beitragsbemessungsgrenzen (2010) für die Renten- und Arbeitslosenversicherung sind:
Arbeitnehmer | Arbeitgeber | |
Gesetzliche Rentenversicherung | 9,95 % | 9,95 % |
Arbeitslosenversicherung | 1,4 % | 1,4 % |
Die Beitragsbemessungsgrenze (2010) für die Kranken und Pflegeversicherung ist:
West/Ost: 45.000,00 EUR
Arbeitnehmer | Arbeitgeber | |
Krankenversicherung | 7,3 + 0,9 % | 7,3 % |
Pflegepflichtversicherung | 0,975 % | 0,975 % |
/ Ost: 55.800,00 EUR
Beiträge zur Unfallversicherung werden zu 100% vom Arbeitgeber getragen.
* West = alte Bundesländer + Berlin (West) / Ost = neue Bundesländer + Berlin (Ost)
Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland
Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in Deutschland ein Sozialversicherungssystem, das sich durch Beiträge aus gesetzlichen (GKV) und privaten Krankenkassen (PKV) finanziert.
Beide, die GKV und die PKV, sehen vom Grundsatz her Leistungen vor
- zur Verhütung von Krankheiten und deren Verschlimmerung
- zur Krankheitsfrüherkennung
- zur Krankheitsbehandlung
- bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- für Zahnersatz
Auch Kosten für Rehabilitations-Leistungen werden unter bestimmten Voraussetzungen übernommen.
Kann man frei wählen, wie man sich versichern will?
Seit 2007 gibt es eine Pflicht zur Versicherung, die sowohl für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung gilt.
Hierbei ist zu beachten, wer versicherungspflichtig und wer freiwillig versichert ist. Entsprechend der Einstufung (oberhalb oder unterhalb der Versicherungspflichtgrenze) erfolgt die Zuordnung entweder zur gesetzlichen Krankenversicherung oder privaten Krankenversicherung.
Versicherungspflichtgrenze (2010: 49.950 Euro/Jahr, über die letzten drei Jahre):
Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen. Maßgeblich ist hierfür das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt, hierzu zählen auch Sonderzahlungen (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) sowie pauschale Überstundenvergütungen und Zulagen. Nicht angerechnet werden Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden (z.B. Kindergeld).
Die Grenze liegt im Jahr 2010 bei 49.950 Euro (2009: 48.600) oder 4.162,50 Euro (2009: 4.050 Euro) pro Monat.
Arbeitnehmer, deren Bruttoarbeitsentgelt oberhalb der für sie maßgeblichen Grenze liegt, haben die Wahl: Sie können als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben oder sich bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichern.

Beitragsberechnung
Gesetzlichen Krankenversicherung
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Betrag vom Bruttoeinkommen berechnet. D.h. der jeweilige Beitragssatz der gewählten Krankenkasse multipliziert mit dem Einkommen. Der Arbeitgeber trägt die Hälfte des Beitrages. | 511,00 EUR |
Zusatzbeitrag für gestiegene Ausgaben im Gesundheitssystem 0,9%. Diesen Beitrag zahlt der Arbeitnehmer allein. | 31,50 EUR |
Auch für die Pflegeversicherung wird ein Beitrag vom Einkommen abhängig berechnet. Beitragssatz: 1,7%. Hiervon trägt der Arbeitgeber die Hälfte. | 68,25 EUR |
___________ | |
Gesamtbeitrag: | 610,75 EUR |
Beitragsanteil für Arbeitnehmer: | 321,13 EUR |
Beitragsanteil für Arbeitgeber: | 289,62 EUR |
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine beitragsfreie Familienversicherung möglich, wenn der Ehepartner in keinem Arbeitsverhältnis steht oder nur ein geringes Einkommen verfügt. | |
Ist der Arbeitnehmer kinderlos, wird zusätzlich ein Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,25% fällig. | 8,75 EUR |
___________ | |
Gesamtbeitrag: | 619,50 EUR |
Beitragsanteil für einen kinderlosen Arbeitnehmer: | 329,88 EUR |
Beitragsanteil für Arbeitgeber: | 289,62 EUR |
Private Krankenversicherung
Bei der privaten Krankenversicherung wird der Beitrag abhängig vom Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand jeder versicherten Person und vom gewünschten Versicherungsschutz berechnet. Das bedeutet, dass für Ehepartner und Kinder ein eigener Beitrag erhoben wird. Zur Überprüfung des Gesundheitszustandes sind idR nur Fragen zu beantworten. Je nach Vorerkrankungen kann evtl. ein Risikozuschlag erhoben werden. Bei der Versicherung im Standardtarif entfällt die Überprüfung des Gesundheitszustandes.
Den Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung bestimmt der Arbeitnehmer. Hier kann er zwischen verschiedenen Tarifen wählen, die sich idR durch Selbstbeteiligungen, Versicherungsschutz im Krankenhaus und Höhe der Erstattung für Zahnersatz unterscheiden.
Beispiel:
35-jähriger Mann mit Top-Versicherungsschutz ab 210,00 EUR
35-jährige Frau mit Top-Versicherungsschutz ab 308,00 EUR
Kind mit Top-Versicherungsschutz ab 100,00 EUR
Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte vom Beitrag der privaten Krankenversicherung inklusive Pflegeversicherung bis zum max. Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. D.h. der maximale Zuschuss des Arbeitgebers beträgt: 262,00 EUR.
Für alle ausländischen Mitarbeiter besteht die Möglichkeit einem Gruppenvertrag für eine private Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung beizutreten, der einen sehr hohen Versicherungsschutz beinhaltet: keine Selbstbeteiligung, 1-Bettzimmer im Krankenhaus und 80% Zahnersatzleistung.